Glasfaser: FDP will Antworten auf offene Fragen

Beitrag unserer Gemeinderäte in der Amtsblatt-Rubrik „Kommunalpolitik direkt“

Bretten (KBr/KGi). Obwohl zuletzt noch über 500 Verträge fehlten, gab die BBV Rhein-Neckar kürzlich bekannt, die Kernstadt mit Glasfaser versorgen zu wollen. Diese Ankündigung ist begrüßenswert, hilft sie doch, Brettens weiße Flecken beim schnellen Internet zeitnah anzugehen. Doch Skepsis bleibt: Immerhin wird ein einzelnes Privatunternehmen in die Lage versetzt, die örtliche Nachfrage nach leistungsfähiger Glasfaser exklusiv zu bedienen. Dies könnte mittelfristig mit Nachteilen für die Verbraucher einhergehen. Für uns Liberale stellen sich daher Folgefragen, auf die die Verwaltung bald öffentlich antworten sollte:

1. Haben Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, über das BBV-Glasfasernetz Internetprodukte anderer Anbieter zu buchen, etwa nach Ende der Mindestvertragsdauer mit der BBV?

2. Falls ja, welche Nutzungsentgelte verlangt die BBV von Konkurrenten, sofern diese Verträge mit Brettener Bürgern abschließen? (Das Netz verbleibt schließlich dauerhaft in Händen der BBV.)

3. Was ist mit Büchig, Bauerbach und Neibsheim?

In der Beschlussvorlage, die Ende 2015 die Zustimmung des Gemeinderats fand, heißt es: „Die Versorgung der vier derzeit am besten versorgten Stadtteile [s.o.] kann nachfolgend in einem zweiten Schritt angedacht werden. Aktuell ist dort die Bürgerschaft über die unitymedia (vormals KabelBW) sowie die NeckarCOM größtenteils gut versorgt und es ist heute zunächst davon auszugehen, dass die Unternehmen ihre Internetprodukte selbst stetig aufrüsten.“

Abseits relativ guter Versorgungsstandards ist Glasfaser in den genannten Ortsteilen außer in Dürrenbüchig bis heute nicht flächendeckend verfügbar. Daher: Existieren bereits konkrete Pläne der Verwaltung, wonach die BBV „rasant schnelles Internet“ in den verbleibenden Stadtteilen vermarkten könnte?