Schutz historischer Gebäude, aber mit Bedacht!

Beitrag unserer Gemeinderäte in der Amtsblatt-Rubrik „Kommunalpolitik direkt“ (Ausgabe 15.06.2022)

Unsere Altstadt wäre nichts ohne ihre historischen Gebäude. Bei der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat daher einen einstimmigen Beschluss gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erhaltungssatzung für die Altstadt zu entwerfen. Das findet unsere Zustimmung.

Die historische Bausubstanz in der Brettener Altstadt soll bald mithilfe einer Erhaltungssatzung besser geschützt werden (Foto: IRe, FDP).

Gleichwohl gilt für eine solche Satzung: Was zuerst uneingeschränkt positiv wirkt, bedeutet weitreichende Einschränkungen für Grundstückseigentümer im Geltungsbereich. Die Stadt würde mit dem Instrument massiv in Freiheiten der Gebäudebesitzer eingreifen, die oft bereits Vorschriften des Denkmalschutzes einhalten müssen. Als FDP sind wir daher unsicher, inwieweit eine Erhaltungssatzung mit liberalen Werten vereinbar ist oder Eigentümern nicht doch zu enge Daumenschrauben anlegt. Es kommt auf die Ausgestaltung an. Unter der Prämisse, dass betroffene Gebäudeeigner beteiligt werden und sich zu Inhalten des Entwurfs äußern können, hielten wir es für angemessen, die Verwaltung zunächst mit dem weiteren Procedere zu betrauen. Details einer Erhaltungssatzung müssen nun erarbeitet und dem Rat vorgelegt werden. Wir stehen vor der Herausforderung, vertretbare Lösungen zum Schutz geschichtlich wertvoller Gebäude zu finden. Diese Lösungen müssen Teil einer Gesamtstrategie zur Stadtentwicklung sein, besonders angesichts der Gartenschau.

Ausgaben im Blick behalten

Ferner hat der Rat endlich den Rahmenplan für die Gartenschau beauftragen können. Immerhin 140.000 Euro sollen dafür fließen, was im Etat aber fest vorgesehen ist. Trotzdem gilt es, die Ausgaben der Stadt im Auge zu behalten. Wir befürchten neue Kostensteigerungen bei unseren Großprojekten. Eine Priorisierung der Vorhaben wird folglich wichtiger. Der Vollzug des Haushalts darf keinesfalls zu noch höheren Steuern führen!