Sozialwohnungen am Knittlinger Berg

Stellungnahme der FDP/Bürgerliste

4. Änderung des Bebauungsplanes „In den Langwiesen“, Gölshausen

Bretten (KBr). Zur geplanten Wohnbebauung südlich der Straße „Am Knittlinger Berg“ Gölshausen erklärt Stadträtin Karin Gillardon für die Liberalen:

Karin Gillardon, FDP/Bürgerliste

Um dem Mangel an „bezahlbarem“ Wohnraum abzuhelfen, hat sich der Aufsichtsrat der Wohnbau schon 2015 mehrheitlich für vier Wohnblocks im Gewann Langwiesen am „Knittlinger Berg“ ausgesprochen. Der endgültige Entwurf zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans liegt uns heute vor. Obwohl wir diesem zustimmen können, haben wir noch drei Anmerkungen zum Teilgebiet Knittlinger Berg:

Der Ortschaftsrat und Anlieger haben gegen die Bebauung mit vier Mehrfamilienhäusern am Knittlinger Berg (im Plan MU1 und MU2 bezeichnet) in Stadtbahnnähe massiv Einspruch erhoben, zum Teil wegen mangelnder Infrastruktur oder auch wegen Angst vor Ghettobildung, Isolierung. Beim Blick von der S-Bahn-Haltestelle stellt sich dieses Gebiet im jetzigen Zustand als Ablageplatz für Fässer, Baumaschinen, LKW-Aufbauten etc. zugegebenermaßen nicht einladend dar. Mit einiger Phantasie kann man sich jedoch Mehrfamilienhäuser vorstellen, zumal sich süd-südwestlich ein Grüngürtel befindet. Wo liegt also das Problem? Das Problem ist unseres Erachtens alleinig der Gewerbebetrieb LgB 2307 und die dadurch verengte einspurige Zufahrt nach hinten.

1. Ziel sollte es sein, diesen Gewerbebetrieb zu verlagern. Damit würden das Gebiet geöffnet und die Argumente des Ortschaftsrats und der Anwohner entkräftet. Aus dem Protokoll des Rates geht hervor, dass Verhandlungen der Stadtverwaltung mit dem Besitzer bisher keinen Erfolg hatten. Man sollte hartnäckig an der Sache dranbleiben.

2. Wegen Einsprüchen von Ortschaftsrat und Anliegern wurde von vier Etagen auf drei Geschosse umgeplant. Dem ist der Gemeinderat gefolgt. Klar war uns zu dem Zeitpunkt allerdings nicht, dass das Erdgeschoss ja als Parkfläche dienen würde und somit „im Hang verschwindet“. Was ist jetzt die Folge? Bei drei Stockwerken hat man alle Stellplätze auf der Fläche, und die Bewohner im Erdgeschoss schauen nach Süden in den Hang, nach Norden auf Blech. Auch bleibt wenig Platz für Grünflächen. Die Verwaltung bezeichnet dies in der Vorlage als „städtebaulich schlechteste Lösung“ und empfiehlt aus planerischer Sicht dies zu überdenken.

Wir beantragen, diesen Punkt im Interesse der späteren Bewohner nochmals aufzurufen und ggf. zu revidieren.

3. Den Vorschlag der Verwaltung auf Umwandlung des Areals in sogenanntes Urbanes Gebiet nach §6 BauNVO halten wir für sinnvoll, da man so mehr Freiräume in der Nutzungsmischung hat.

Was bleiben uns für Möglichkeiten?

  • Das Vorhaben solange auf zu Eis legen, bis der besagte Gewerbebetrieb verlagert ist? Das wollen wir nicht!
  • Das Bauvorhaben zu realisieren trotz derzeitiger Einschränkungen bei der Zufahrt und dem Gewerbeumfeld? JA, deshalb Zustimmung.
Scroll to Top