„Ständiges Ringen“ um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit angemahnt

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger besuchte Bretten

BRETTEN (KBr). Als unverhältnismäßig und bisweilen wirkungslos stuft die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jüngste Initiativen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ein. „Es ist ganz entscheidend, dass Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung auch in Zeiten von Gefährdungen sichergestellt werden“, sagte die FDP-Politikerin bei ihrem Besuch in Bretten Ende Januar. Der hiesige Stadtverband der Freien Demokraten hatte mit Blick auf neue Vorstöße der Großen Koalition zu einer Diskussionsveranstaltung in den Bürgersaal eingeladen: „Wir wollen der Frage nachgehen, wie Politik sinnvollerweise auf die Angst vor Terror reagieren sollte“, umriss der stellvertretende Vorsitzende des FDP-Stadtverbandes, Kai Brumm, die inhaltliche Stoßrichtung. Erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und flächendeckende Videoüberwachung seien nur einige der Programmpunkte, die Union und SPD zur Eindämmung terroristischer Bedrohungen befürworteten. „Doch wie ist es um die Wirksamkeit solcher Maßnahmen bestellt? Setzen die Koalitionsparteien die richtigen Prioritäten?“, fragte Brumm in den gut gefüllten Saal. „Und sollten wir bürgerliche Freiheitsrechte nicht gerade in Krisenzeiten hochhalten?“

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach im Bürgersaal des Alten Rathauses. Zuvor stand ein Besuch des Melanchthonhauses auf dem Programm (Foto: Brettener Woche / Kraichgau.news).

Sensible Eingriffe in die Bürgerrechte müssten zumindest mit einem entsprechenden Mehrwert bei der Terrorismusbekämpfung einhergehen, beschrieb Leutheusser-Schnarrenberger die Position der FDP. Klassische Polizeiarbeit sei das beste Mittel, um terroristischen Bestrebungen entgegenzutreten. Die Große Koalition setze jedoch lieber auf symbolische Gesetzesverschärfungen und Überwachungsmaßnahmen, die Millionen Bürger unter Generalverdacht stellten. Was fehle, sei eine intensive Abwägung zwischen dem Sicherheitsgewinn, den einzelne Maßnahmen erbringen, und den dafür notwendigen Eingriffen in bürgerliche Freiheitsrechte. „Dieses Ringen um die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit erlebe ich heute kaum noch“, folgerte die ehemalige Ministerin.

Eine klare Absage erteilte die liberale Juristin der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, gegen die die Freien Demokraten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. „Daten, die genaue Rückschlüsse zulassen auf Gesprächspartner, Uhrzeit und Dauer von Kommunikationsverbindungen, ermöglichen zugleich umfassende Aussagen über das Verhalten einzelner Menschen.“ Wenn solche Daten grundlos von allen gespeichert würden, die in Deutschland kommunizieren, sei dies ein massiver Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte, konstatierte Leutheusser-Schnarrenberger. „Brauchen wir diesen wirklich? Ist er verhältnismäßig? ‚Nein‘ hat der Europäische Gerichtshof zwei Mal dezidiert geurteilt.“ Vielmehr hätten die Richter die Vorgabe gemacht, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung allenfalls auf einen begrenzten, klar definierbaren Kreis an Gefährdern angewandt werden dürfe. „Aber doch nicht auf Millionen Bürger, die täglich milliardenfach kommunizieren und Unmengen an Daten bereitstellen! Denn nur die Masse an Daten, die macht es nicht, die bringt keinen Sicherheitsgewinn“, stellte die FDP-Politikerin heraus.