Bedauerliche Reform: Gemeinderat legt Hebesätze für neue Grundsteuer fest
Jüngst hat der Stadtrat mit den Hebesätzen den letzten Baustein der Grundsteuerreform beschlossen. Leider ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle, um städtische Leistungen zu finanzieren. Dessen ungeachtet sehen wir in der Reform, wie sie in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, erhebliche Schwächen.
Zwar ist die Neuberechnung ausdrücklich mit dem Appell an Kommunen verknüpft, sie mögen Aufkommensneutralität wahren. Die Gesamteinnahmen aus der Steuer sollen folglich nicht steigen. Gleichwohl zeigt sich, dass Kostenneutralität aus Sicht vieler einzelner Bürger eben nicht gegeben ist. Stattdessen sorgt das baden-württembergische Sondermodell für teils eklatante Verwerfungen: Einfamilienhäuser mit größeren Grundstücksflächen werden belastet, während große Mehrparteienhäuser und Gewerbeimmobilien häufig entlastet werden. Die ausschließliche Orientierung an Bodenrichtwerten und Grundstücksgrößen bewirkt, dass die tatsächliche Wohnfläche einer Liegenschaft, ihr Zustand und ihre Ausstattung ignoriert werden.
Leider sind weder Gemeinderat noch Stadtverwaltung in der Lage, diese Mängel der Landesreform zu korrigieren. Wir danken vielmehr dem Rathaus für die transparente Ausarbeitung der neuen Hebesatzung und hoffen, damit wenigstens Aufkommensneutralität sicherstellen zu können. Letztere hat die FDP/Bürgerliste bereits 2019 im Sinne einer Grundsteuerbremse gefordert.
Insgesamt kämpfen wir Liberalen für eine Neufassung der grün-schwarzen Grundsteuer. Denn nur im Südwesten wird das Grundstück ohne Gebäude bewertet. Das bayerische Modell berücksichtigt dagegen auch die verfügbare Wohnfläche und könnte Maßstab bei einer Korrektur sein.
Es grüßen Sie herzlich
Jan Elskamp & Timo Hagino