„Bürger und Kommunen dürfen bei der Windkraft-Planung nicht gegeneinander ausgespielt werden“

Freie Demokraten wollen Windkraft-Planungsrecht nach der Landtagswahl 2016 ändern

Sprantal. Zu einem Vor-Ort-Termin in Bretten-Sprantal kamen Vertreter der Freien Demokraten zu Beginn der Sommerferien 2015 mit Mitgliedern der Bürgerinitiative „Gegenwind Bretten-Sprantal“ und Ortsvorsteher Thorsten Wetzel zusammen. Mit dabei waren unter anderem der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag, Jochen Haußmann MdL, der FDP-Fraktionsvorsitzende im Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Manfred Will, Stadträtin Karin Gillardon (FDP) und FDP-Regionalverbandsmitglied Dr. Christian Jung (Bruchsal).

Mindestabstand von 1500 Metern zur Wohnbebauung

Bei dem Treffen ging es um einen von der Stadt Bretten geplanten Windkraftstandort in Sprantal, den die örtliche und regionale FDP aus ökonomischen und ökologischen Gründen ablehnt. Grundsätzliche Überlegungen zur Windkraft in der Region Karlsruhe und in Baden-Württemberg waren ein zusätzlicher Schwerpunkt. Jochen Haußmann äußerte bei Treffen im Ortskern von Sprantal, dass „die FDP bei neuen Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1500 Metern zur Wohnbebauung“ fordere.  Bei allen Planungen müssten die „Schutzbedürfnisse der Menschen gewahrt werden“. Außerdem wäre es besser, „die Planungen wieder komplett auf die Regionalverbände zu übertragen, damit die Bürger und Kommunen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Bei einem Vor-Ort-Termin in Bretten-Sprantal sprachen sich die FDP-Politiker Jochen Haußmann MdL und Manfred Will (Fraktionsvorsitzender FDP/GfK im Regionalverband Mittlerer Oberrhein) für eine Änderung des Planungsrechts für Windkraftanlagen aus. (Fotos: Jung)
Bei einem Vor-Ort-Termin in Bretten-Sprantal sprachen sich die FDP-Politiker Jochen Haußmann MdL und Manfred Will (Fraktionsvorsitzender FDP/GfK im Regionalverband Mittlerer Oberrhein) für eine Änderung des Planungsrechts für Windkraftanlagen aus. (Fotos: Jung)

Bürgerinitiative will noch höheren Mindestabstand

Der Sprecher der Bürgerinitiative „Gegenwind Bretten-Sprantal“, Roger Lauw, fordert sogar einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von zehn Mal der Höhe von Windkraftanlagen wie in Bayern. Das würde bei den gegenwärtigen Anlagen mindestens 2000 Meter bedeuten. Unabhängig davon wird der Standort in Sprantal abgelehnt, weil die Bewohner vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Windkraftanlagen geschützt werden müssen. Außerdem würde es bedeuten, dass der komplette Wald für unwirtschaftliche Windkraftanlagen geopfert werden müsste. „Diesen Eingriff in die Natur und in unsere Heimat dürfen wir nicht zulassen. Insbesondere ist hervorzuheben, dass im Landschaftsschutzgebiet in Sprantal immer wieder der Rote Milan von den Bürgern gesichtet wird“, sagte Lauw.

Grün-rote Landesregierung verursachte problematische Doppelplanung

Weil die grün-rote Landesregierung das Landesplanungsgesetz novelliert hat, erfolgt die Planung von Windkraftstandorten derzeit zweigleisig. Die Regionalverbände dürfen nur positiv Standorte ausweisen, die Kommunen können über ihren Flächennutzungsplan sowohl Standorte positiv ausweisen als Flächen für die Windkraft ausschließen. Die Kommunen (rund 1.100 in Baden-Württemberg) wiederum müssen tätig werden, weil für Windkraftanlagen ansonsten § 35 Baugesetzbuch greift und ein ungesteuerter Wildwuchs an Windkraftanlagen entstehen könnte (privilegierte Vorhaben im Außenbereich). „Dadurch entstehen zunächst einmal doppelte Planungskosten. Folge: Die Regionalverbände halten sich mit ihren Regionalplänen – auch zur Vermeidung von Interessenskollisionen – vielmals zurück“, sagte Regionalverbands-Fraktionsvorsitzender Manfred Will.

Hohe Planungskosten für unwirtschaftliche Gebiete

Bei der Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne müssen dann die Kommunen gerade im Artenschutz sehr hohe und kostenintensive Genehmigungsanforderungen erfüllen. Diese und die Planungskosten bewegen sich in der Regel von 100.000.- bis 200.000.- €. Im Gegensatz zu Planungen für Wohn- oder Gewerbegebiete können die Kommunen diese Kosten aber nur dann über Pachteinnahmen erstattet bekommen, wenn sie selbst Eigentümer der Nutzflächen sind. Dies trifft in Baden-Württemberg in vielen Fällen nicht zu. Aus Verärgerung darüber lassen sehr viele Kommunen ihre Planungen „schleifen“. Investoren tun sich dann ebenfalls schwer, weil für die eigenen, dann noch weitaus höheren Entwicklungskosten, keine Planungssicherheit besteht. Wegen der Möglichkeit, über den Flächennutzungsplan Ausschlussbereiche definieren zu können, müssen sich dem Grunde nach alle Kommunen in Baden-Württemberg mit dem Thema Windkraft befassen. „Mithin auch die, auf deren Gemarkung wegen zu geringer Windhöfigkeit (z.B. unter 5,5 m/sec) kein Investor mangels Wirtschaftlichkeit eine Windkraftanlage erstellen wird“, betonte Will weiter.

Ungeeignete Standorte werden geplant, um Schlimmeres zu verhindern

Die FDP spricht sich klar gegen unrentable Windenergie in Sprantal aus.
Die FDP spricht sich klar gegen unrentable Windenergie in Sprantal aus.

So komme es dann wie im Fall von Bretten zu folgender schizophrener Situation: Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein habe für den Raum Bretten wegen zu geringer Windhöffigkeit und Problemen mit dem Artenschutz keine geeigneten Standorte definiert. „Bretten will nun aber, um die Planungshoheit zu behalten, im Flächennutzungsplan Flächen für die Windkraft ausweisen. Dies wäre erforderlich um weitere Standorte auf der Gemarkung auszuschließen. Der Unfrieden vor Ort trifft dann aber die Kommunalverwaltung und nicht die Landesregierung, welche diesen ‚geistigen Schwachwind‘ zu vertreten hat“, sagte Manfred Will.

Bürger und Kommunen werden gegeneinander ausgespielt

An den windschwachen Standorten werde wegen solcher unverständlicher Sachverhalte die Diskussion am vehementesten geführt und die dortige negative Stimmungslage übertrage sich dann ebenso auf die interessanten Standorte wie im Landkreis Karlsruhe. Auf Ebene der Regionalverbände diskutiere man schon lange nicht mehr über A oder B-Standorte, sondern allenfalls zur Erfüllung der politischen Vorgaben über Alibistandorte. „Gerade in den wirtschaftlich uninteressanten Standorten verstehen die Bürger nicht, warum gerade dort Anlagen gebaut werden sollten. Dies hängt damit zusammen, dass die Landesregierung eine vollkommen unrealistische Erwartungshaltung vorgegeben hat. Bis 2020 sollten 1.200 Anlagen gebaut werden, also 150 Stück pro Jahr (in 2014 gingen 7 neue Anlagen ans Netz). Diese Erwartung hat die Landesregierung vor zwei Jahren noch dadurch getoppt, dass man in einer Potentialstudie für Windkraft von 4.200 Anlagenstandorten gesprochen hat“, stellte Manfred Will weiter heraus. In beiden Fällen blieb unberücksichtigt, dass in dem stark besiedelten Baden-Württemberg dies allein durch den erforderlichen Abstand zur vorhandenen Bebauung unrealistisch sei. Dazu komme, dass die Einschränkungen durch den Artenschutz (Roter Milan, Fledermäuse usw.) die Standorte extrem reduzieren und gerade im Schwarzwald die wirklich guten Standorte bereits durch das Auerhuhn blockiert sind.

Truppenübungsplatz bei Münzingen wäre idealer Windpark-Standort

Manfred Will und die FDP lehnen die Windkraft nicht grundsätzlich ab, hätten aber gerne über Standortalternativen gesprochen: „Auf der Alb hat man den ehemaligen Truppenübungsplatz bei Münzingen zum Biosphärenreservat erklärt. Hätte man – wie in Rheinland-Pfalz – derartige Flächen für die Windkraft zur Verfügung gestellt, wären nach meiner Einschätzung auf dieser Fläche fast die kompletten Anforderungen für ganz Baden-Württemberg zentral dort erfüllbar gewesen – zumal dieser Bereich zu den windstärksten im Land zählt.“

(Text und Fotos: Dr. Christian Jung, FDP Karlsruhe-Land)

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